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Hunde

15.06.2026

Änderungen der Datenbank Amicus und Informationen zur Hundetaxe 2026.

Änderungen bei Amicus

Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem elektronischen Mikrochip versehen und in der AMICUS Datenbank registriert sein müssen. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Sämtliche Änderungen müssen durch den Hundehalter bei der AMICUS Datenbank unter www.amicus.ch selber gemeldet werden.

Neu steht für diverse Mutationen auch die kostenlose App animundo zur Verfügung. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen zur App finden Sie unter www.animundo.ch.


HUNDETAXE 2026

Die Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh erhebt eine Hundetaxe nach Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes sowie Art. 14 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh. Gestützt auf Art. 23 der Gebührenverordnung beträgt die Hundetaxe Fr. 65.00 für jeden in der Gemeinde am 1. August 2026 (Stichtag) gehaltenen und über sechs Monate alten Hund.

Alle Hundehalter, die in der Hundekontrolle der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh registriert sind, erhalten im August 2026 eine Rechnung für die jährliche Taxe. Falls Sie nicht mehr Hundehalter oder neu im Besitz eines Hundes sind, melden Sie dies bitte laufend, spätestens jedoch bis Ende Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh unter Tel. 034 447 40 50 oder per Mail an info@rual.ch.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh

034 447 40 50 Gemeindeschreiberei

034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle


Kontaktieren Sie uns per E-Mail

info@rual.ch

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